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Ihr Auslandsumzug in Europa mit Frey & Klein

25.10.2021 | Autor: Alexander Kiefer | Lesezeit: 4 min

Von den griechischen Inseln bis zum Kanal zwischen Dover und Calais öffnen wir die Grenzen für Ihre persönliche Mobilität. Ganz gleich, wohin es Sie in Europa zieht, wir sind mit unseren Serviceleistungen an Ihrer Seite: Das geht auf Wunsch weit über die richtigen Verpackungs- und Transportlösungen hinaus. Unser Full Service wird Sie begeistern!    

Auf zu neuen Ufern

Ihr Entschluss steht fest, Sie möchten Deutschland den Rücken kehren. Gründe dafür gibt es viele. Sie haben einen neuen Arbeitsvertrag in der Tasche und möchten einen lukrativen Job im europäischen Ausland antreten. Ihre Firma schickt Sie an einen neuen Arbeitsort, überlässt Ihnen aber die Organisation des Umzugs. Oder Sie möchten als Rentner einfach mehr Sonne genießen.

Welche Gründe auch immer Sie ins Ausland führen, ein Auslandsumzug will gut vorbereitet sein. Ziehen Sie in ein Land der Europäischen Union, entfallen viele Fallstricke. Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis und Zollformalitäten  reduzieren sich auf ein Minimum.

Aber wie sieht es beispielsweise bei einem Umzug in die Schweiz aus oder nach Großbritannien nach dem Brexit? Dann wird der Behördendschungel dichter. Wir wissen, wie wir dieses Dickicht lichten können. Jahrzehntelange Erfahrung und ein zuverlässiges Netzwerk an Experten in den Bestimmungsländern helfen uns dabei. Wir erledigen für Sie die wichtigsten Formalitäten. Wir bringen Sie sicher in die Alpen oder über den Ärmelkanal.

Kontaktdaten

Frey & Klein Internationale Spedition GmbH 
Weinenweg 3 
55469 Simmern/Ohlweiler

Tel.: +49 (0) 6761 9058-0  
Fax: +49 (0) 6761 9058-19  
info@frey-klein.com


Umzug in ein europäisches Nicht-EU-Land

Sie sind in der glücklichen Lage und haben neben einem guten Job auch eine bezahlbare Wohnung in der Schweiz gefunden und stehen kurz vor dem geplanten Umzug. Unsere Checklisten erleichtern Ihren Umzug und unterstützen Sie bei der Beschaffung der notwendigen Einreisepapiere.

EU-26/EFTA-Staatsangehörige genießen in der Schweiz volle Personenfreizügigkeit, das bedeutet, sie dürfen in die Schweiz einreisen, leben und arbeiten. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten braucht es jedoch eine Aufenthaltsbewilligung. Diese ist vor Stellenantritt bei der Wohngemeinde mit Personalausweis und der Einstellungserklärung des Arbeitgebers oder des Arbeitsvertrags zu beantragen.

Ferner müssen Sie eine Liste Ihres Umzugsguts für den Zoll erstellen und Ihre Fahrzeugpapiere bereithalten. Zieht ein Hund oder eine Katze mit um, brauchen Sie die erforderlichen Impfpapiere.

Ihr Umzugsgut und Ihr Fahrzeug sollten Ihnen schon länger als ein halbes Jahr gehören, dann können Sie es beim Zoll als Übersiedlungsgut abgabe- und zollfrei deklarieren. Und planen Sie genügend Zeit ein, das kann alles etwas dauern.

Ein Umzug nach Großbritannien erfordert ebenfalls eine rechtzeitige Planung. Im Vorfeld empfiehlt es sich, ein Bankkonto einzurichten, die National Insurance Number zu beantragen sowie den Brief des Arbeitgebers und den Adressnachweis des neuen Wohnsitzes mitzuführen. Da UK nur über drei Einreisewege verfügt, ist mit einer länger dauernden Abfertigung zu rechnen. Wir kennen uns in diesen Ländern aus, vertrauen Sie auf unsere Erfahrung. Unsere Checklisten beinhalten alle erforderlichen Informationen und bei Fragen unterstützen wir Sie gerne. Der Full Service von Frey & Klein entledigt Sie aller Sorgen.

Umzüge in das europäische Ausland, das nicht zur Europäischen Union gehört

Nicht alle Länder innerhalb Europas gehören zur Europäischen Union. Es gelten dort teilweise andere Regeln, die Sie beachten müssen. Auch hier profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unserem Netzwerk. So ist die Schweiz beispielsweise kein Mitglied der Europäischen Union. Wollen Sie länger als drei Monate dortbleiben, benötigen Sie eine Aufenthaltsbewilligung. Dafür weisen Sie nach, dass Sie in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Auf diese Weise verhindert die Schweiz, dass Zugezogene das Sozialsystem belasten. Ähnliches gilt ebenfalls für Island, Liechtenstein oder Norwegen. Planen Sie also einen Umzug in ein Land außerhalb der Europäischen Union, klären Sie zuvor die Formalien. Wir helfen Ihnen hierbei.

Umzug innerhalb der EU

Ein Umzug innerhalb der EU gestaltet sich etwas einfacher. Es fallen keine Zollformalitäten an. Ziehen Sie etwa nach Frankreich um, brauchen Sie als EU-Bürger keine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Einem Umzug mit Frey & Klein steht nichts im Wege. EU-Bürger besitzen das Recht, sich in einem EU-Land niederzulassen. Ob zum Studium, um zu arbeiten oder für den Ruhestand spielt keine Rolle. Bis zu drei Monate erfordert es auch keine Registrierung, eventuell ist jedoch die Anwesenheit anzuzeigen. Daher können Sie auch ohne Arbeitsvertrag umziehen und sich vor Ort nach einem Job umsehen. Möchten Sie in ein EU-Land auswandern, ist die Zusage eines Arbeitgebers jedoch hilfreich und gibt Ihnen mehr Sicherheit. Eine Wohnung vorher zu mieten oder zu kaufen erleichtert einen Umzug ebenfalls. Möchten Sie sich jedoch noch nicht festlegen, gibt es auch die Möglichkeit Ihre Möbel und Ihren Hausrat einzulagern, bis Sie in Ruhe etwas gefunden haben.

Die Experten von Frey & Klein helfen Ihnen gerne weiter, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

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